- Größe Kanzleischild - Wie groß darf ein Kanzleischild sein? -

Impressum     | AGB     | Datenschutzerklärung     | Links  
 


Home
Kanzleischilder: Produktinfos
Kanzleischild gestalten
Schild für die Kanzlei
Notarschild Notarkanzlei
Kanzleischilder Rechtsanwalt
Kanzleischilder Steuerberater
Türschilder Kanzlei
Befestigung für Kanzleischild
Schilder bedrucken
Preise auf Kanzleischilder
Kanzlei Namensschilder
Kanzleiausstattung
Kanzleimarketing
Kanzlei Werbung
Kontakt
 

Onlineshop für Kanzleischilder




  Größe Kanzleischild
>> Preisrechner: Kanzleischild in individueller Größe

Beispielfoto: Acryl Kanzleischild, Größe 50 x 35 cm,
Hill & Partner Steuerberater, Frankfurt am Main

Größe Kanzleischild

Vorschriften für die Kanzleischild-Größe

Anwaltliches Werberecht erlaubt bekanntlich nur dann die Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Inhalt und Form sachlich unterrichtet.


Ob ein Werbeträger "sachlich" i.S.d. § 43 b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA ist, hängt dabei entscheidend von dem Inhalt der Werbebotschaft, also von dem Kanzleischild-Druck ab. Die Form, also Kanzleischild Größe und Material sind dabei eher nebensachlich.


So könnte sogar eine um den Gartenzaun des Kanzleisitzes umspannte Bandenwerbung oder die Nutzung von Straßenbahnen und Bussen als Werbeträger nicht nur deshalb als "unsachlich" bewertet werden, dass die Werbefläche sehr groß ist (vgl. hierzu den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.10.2004 - 1 BvR 981/00 - AnwBl. 2005, 68 zur Nutzung einer Straßenbahn durch eine Steuerberatungsgesellschaft).


Eine der Form nach unzulässige Werbung ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen (Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl. 2008, § 43b BRAO, Rn. 24). Insoweit sind der Größe des Kanzleischildes theoretisch kaum Grenzen gesetzt. Mann sollte lediglich auf den sachlichen Charakter der Angaben achten, die auf das Kanzleischild gedruckt werden.


Weitere Informationen zum Kanzleimarketing können Sie auch hier nachlesen: Anwaltswerbung: was ist erlaubt und was ist verboten.


Kanzleischild-Größe mit Vermieter abstimmen

Grundsätzlich gilt: vermietet man die Gewerberäume, darf der Mieter den Eingang in die Räumlichkeiten eigenmächtig mit seinem Türschild versehen.


Nicht selten werden aber in den Mietverträgen die Vorgaben zu der Schildgröße, der Gestaltung und dem Schildmaterial festgelegt. Auch können die Vermieter eine weitgehend einheitliche Gestaltung der Türschilder verlangen.


Daher empfiehlt es sich in der Regel, bevor einen Hersteller mit der Fertigung des Kanzleischildes zu beauftragen, die Kanzleischild Größe sowie dessen Gestaltung durch den Vermieter genehmigen zu lassen.


Empfehlungen zur Kanzleischild Größe

Zwar gibt es rechtlich gesehen nahezu keine Grenzen für die Kanzleischild Größe, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich an die "klassischen" Schildgrößen zu halten. Übergroße Schilder könnten aufdringlich wirken und zudem bei der näheren Betrachtung schwer auffassbar sein. Die zu kleinen Schilder sind dagegen schlecht lesbar und werden bei einem größeren Abstand nicht wahrgenommen.


Wir herstellen Kanzleischilder in beliebiger individuellen Größe. Hiermit eine kleine Übersicht der von unseren Kunden beliebtesten Schildgrößen:

Kleine Kanzleischilder
(Breite x Höhe)

15 x 10 cm
20 x 15 cm
21 x 14,8 cm (Schild DIN A5)
25 x 20 cm
25 x 15 cm
25 x 12 cm

Mittlere Kanzleischilder
(Breite x Höhe)

29,7 x 21 cm (Schild DIN A4)
30 x 25 cm
30 x 21 cm
30 x 20 cm (Klassiker)
30 x 15 cm
30 x 10 cm
35 x 25 cm
35 x 20 cm
35 x 15 cm
42 x 29,7 cm (Schild DIN A3)
40 x 30 cm
40 x 25 cm
40 x 20 cm

Große Kanzleischilder
(Breite x Höhe)

45 x 30 cm
45 x 20 cm
50 x 35 cm
500x 30 cm
50 x 25 cm
55 x 30 cm
59,4 x 42 cm (Schild DIN A2)
60 x 45 cm
60 x 40 cm
60 x 35 cm
60 x 30 cm
70 x 45 cm
80 x 50 cm
90 x 60 cm
100 x 70 cm
110 x 80 cm
120 x 90 cm



Weitere Empfehlungen zu den Schildgrößen und Schildformaten können Sie auch hier nachlesen: Schildgrößen und Schildformate.




>> Kanzleischilder: Beispielfotos


>> Kanzleischild in individueller Größe online gestalten





www.kanzleischild24.de  -   Ihr Online-Shop für Kanzleischilder aus Acrylglas / PLEXIGLAS®