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Wie viel Werbung ist für Anwälte erlaubt?

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Foto: Kanzleischild für Kanzlei Hasselbach

Das Recht wird immer komplizierter und selbst der beste Anwalt kann nicht alle Rechtsgebiete abdecken. Eine Spezialisierung auf die derzeit 19 Fachgebiete, welche die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kennt, reicht oft nicht aus.


Zum einen umspannen beispielsweise Familienrecht und Arbeitsrecht derartig komplexe Themengebiete, dass auch der Fachanwalt selten umfassende Kenntnisse in allen Bereichen haben kann. Zum anderen gibt es fachübergreifende Rechtsgebiete, die eine Spezialisierung auf Teilbereiche von mehreren Fachbereichen erfordert. Gezielte Werbung ist nötig, damit Mandanten eine Chance haben, den richtigen Anwalt zu finden.



Wie Anwälte werben dürfen

Über Jahrzehnte war es Anwälten nicht erlaubt zu werben. Erst ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1987 änderte dies. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) haben daraufhin einen Rahmen abgesteckt, innerhalb dem die Anwälte werben dürfen. § 43b BRAO und § 6 bis § 10 BORA konkretisieren dies.


Verboten sind Übertreibungen und falsche Aussagen. Auch ist das gezielte Werben um Mandanten oder unaufgeforderte Anschreiben nicht zulässig. Auf der sicheren Seite sind Anwälte, die sich darauf beschränken, sachlich über ihre Dienste zu informieren und dabei auch Schwerpunkte und Erfahrungen nennen.



Ist Werbung für Anwälte sinnvoll?

Der zunehmende Konkurrenzdruck macht das Werben sogar notwendig. Nur so finden Mandanten einen Anwalt, der ausreichende Kenntnisse in den Rechtsgebieten hat, auf die es für diesen ankommt.


Für die Kanzel ist von größter Bedeutung, dass potentielle Mandanten genau wissen, welcher Anwalt ihnen helfen kann. So können Spezialisten sich aus der Masse der zugelassenen Anwälte hervorheben.



Für Anwälte geeignete Werbemaßnahmen

Teure Kampagnen machen für Anwälte keinen Sinn. Es lohnt selten im Radio, Fernsehen oder in der Presse Werbung zu schalten. Diese gerät zu schnell aus dem Bewusstsein. Sinnvoll sind Werbemaßnahmen, die langfristig über den Anwalt informieren.


Die Homepage im Internet ist mit Sicherheit eine gute Plattform, aber Anwälte dürfen nicht unterschätzen, dass diese bei der Vielzahl von Seiten in der Masse untergehen kann. Klassiker wie ein Außenschild und Prospekte sind preisgünstig und vermitteln für lange Zeit Informationen.



Tipps für die Werbung

Sofern es die örtlichen Begebenheiten erlauben, sollten auf dem Kanzleischild die Fachqualifikationen und der fachliche Schwerpunkt vermerkt sein. Ein Anwalt für Familienrecht kann beispielsweise den Schwerpunkt "Umgangsrecht" haben.


Natürlich ist es weder sinnvoll noch möglich auf diesem Schild Detailinformationen unterzubringen. Es bietet sich daher an, Prospekte drucken zu lassen, die detaillierte Informationen enthalten. Natürlich darf ein Anwalt diese nicht in den Geschäften der Umgebung auslegen. Ein Hinweis auf kostenloses Infomaterial kann er aber auf dem Türschild unterbringen. In den Räumen sollte eine attraktiver Prospektständer dazu einladen, sich zu bedienen.


Natürlich kann kein Anwalt auf diese Art so viele Interessenten ansprechen, wie mit einer Anzeige in der Presse. Dafür sind Prospekte sehr günstig in der Herstellung und dienen über Jahre der Information. Hinzukommt, das Mandanten und Ratsuchende sich oft im Freundeskreis austauschen. Dies sorgt automatisch für eine kostenlose Verbreitung der Werbung.







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